Barrierefreiheit — rechtliche Grundlagen
2023-03-31
- Web-Zugänglichkeits-Gesetz: Gilt für den Bund und »Einrichtungen, die … überwiegend vom Bund oder anderen Einrichtungen im Sinne dieser Ziffer finanziert werden«.
- Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz: »… Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen …, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen …«
Siehe auch
- WKO: Barrierefreie Websites
- »Die BITV 2.0 (deutsche Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, BGBl I S. 1843) nennt grundsätzlich die Konformitätsstufe AA, d.h. die Inhalte haben die Erfolgskriterien von Level A und AA zu erfüllen. Die höchste Stufe (AAA) wird hier für zentrale Navigations- und Einstiegsangebote vorgesehen.« Barrierefreie Websites
- »Das Behindertengleichstellungsgesetz ist eine zivilrechtliche Vorschrift. Der Schaden, den eine diskriminierte Person nach dem BGStG erlitten hat, ist auf zivilrechtlichem Weg einzuklagen.« … »Kommt es infolge einer von einer behinderten Person behaupteten Diskriminierung wegen dieser Behinderung zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, ist im BGStG vor Einschaltung der Gerichte ein verpflichtend durchzuführendes Schlichtungsverfahren (kostenfrei) beim Sozialministeriumservice vorgesehen.« Barrierefreie Websites