Barrierefreiheit — rechtliche Grundlagen
Web-Zugänglichkeits-Gesetz: Gilt für den Bund und »Einrichtungen, die … überwiegend vom Bund oder anderen Einrichtungen im Sinne dieser Ziffer finanziert werden«. Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz: »… Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen …, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen …« Siehe auch WKO: Barrierefreie Websites »Die BITV 2.0 (deutsche Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, BGBl I S. 1843) nennt grundsätzlich die Konformitätsstufe AA, d.h. die Inhalte haben die Erfolgskriterien von Level A und AA zu erfüllen.