2023-03-31 (Friday)
Web-Zugänglichkeits-Gesetz: Gilt für den Bund und »Einrichtungen, die … überwiegend vom Bund oder anderen Einrichtungen im Sinne dieser Ziffer finanziert werden«. Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz: »… Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen …, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen …« Siehe auch WKO: Barrierefreie Websites »Die BITV 2.0 (deutsche Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, BGBl I S. 1843) nennt grundsätzlich die Konformitätsstufe AA, d.h. die Inhalte haben die Erfolgskriterien von Level A und AA zu erfüllen.
2020-08-25 (Tuesday)
In österreich besteht ein “besonderer Kündigungsschutz” nur für Behinderte, für Arbeitnehmer ab 50 gibt es aber einen “speziellen Kündigungsschutz”:
Prinzipiell gelten die gleichen Regeln wie bei jüngeren Arbeitnehmern: Kündigung kann ohne Begründung ausgesprochen werden, Betriebsrat und/oder Arbeitnehmer kann die Kündigung vor Gericht anfechten.
Ein Alter von über 50 kann vom Gericht als Indiz für eine “sozialwidrige” Kündigung gewertet werden, allerdings nur, wenn Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht 50 war (seit 2017).
2017-09-23 (Saturday)
Ich nehme hier selbstfahrende Autos als Beispiel, aber ich glaube, dass meine Überlegungen für alle autonomens Systeme gültig sind, die in der Lage sind, Menschen zu schädigen.
Prinzipiell nehme ich einen utilitaristischen Standpunkt ein: Der größte Nutzen für die meisten Menschen. Mich interessiert nicht, ob in einem speziellen Fall ein Mensch hätte besser entscheiden können als ein technisches System (schon gar nicht, ob ein Gericht in Monaten eine bessere Lösung findet als das technische System in Millisekunden - hindsight is always 20/20), sondern ob der Einsatz solcher Systeme die Anzahl der schweren Unfälle verringert.
2017-09-23 (Saturday)
Das Problem ist nicht neu — ich weiß nicht mehr, wann ich das erste Mal das Wort »Botnet« gehört habe, aber es ist schon ein paar Jährchen her. Schon damals wurde darüber diskutiert, wie man verhindern kann, dass Internet-User ihre Infrastruktur unbeabsichtigt für illegale oder unerwünschte Zwecke zur Verfügung stellen.
Mit dem Durchbruch dessen, was gerne IoT genannt wird, hat sich das Problem verschärft. Heutzutage ist nicht mehr nur der Windows-Desktop oder -Laptop oder die ungepatchte PHP-BB-Instanz ein Ziel für Angreifer, sondern auch der Router, die Webcam, der Fernseher und was auch immer man sonst an Geräten mit Internet-Connectivity herumstehen hat (oder mit sich herumträgt — interessanterweise scheinen mobile Geräte (Smartphones, Smartwatches, Fitness-Armbänder) derzeit (noch?