Kündigungsschutz 50+
2020-08-25 (Tuesday)
In österreich besteht ein “besonderer Kündigungsschutz” nur für Behinderte, für Arbeitnehmer ab 50 gibt es aber einen “speziellen Kündigungsschutz”: Prinzipiell gelten die gleichen Regeln wie bei jüngeren Arbeitnehmern: Kündigung kann ohne Begründung ausgesprochen werden, Betriebsrat und/oder Arbeitnehmer kann die Kündigung vor Gericht anfechten. Ein Alter von über 50 kann vom Gericht als Indiz für eine “sozialwidrige” Kündigung gewertet werden, allerdings nur, wenn Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht 50 war (seit 2017).