Wieder was gelernt

Kündigungsschutz 50+

Tags: recht arbeit stammtischthema
2020-08-25

In österreich besteht ein “besonderer Kündigungsschutz” nur für Behinderte, für Arbeitnehmer ab 50 gibt es aber einen “speziellen Kündigungsschutz”:

Prinzipiell gelten die gleichen Regeln wie bei jüngeren Arbeitnehmern: Kündigung kann ohne Begründung ausgesprochen werden, Betriebsrat und/oder Arbeitnehmer kann die Kündigung vor Gericht anfechten.

Ein Alter von über 50 kann vom Gericht als Indiz für eine “sozialwidrige” Kündigung gewertet werden, allerdings nur, wenn Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht 50 war (seit 2017). Mit dieser Einschränkung soll verhindert werden, dass Bewerber ab 50 gleich prinzipiell wegen befürchteter Unkündbarkeit abgelehnt werden. (trifft das dann auf Noch-nicht-ganz-50-Jährige zu?) Wurde eine sozialwidrige Kündigung festgestellt, muss der Arbeitgeber persönliche (z.B. Minderleistung) oder betriebliche (z.B. Reorganisation) Gründe nachweisen und das Gericht eine Abwägung treffen.